BESSPLAN
Gerechnet mit dem Beispielbetrieb. Mit eigenen Zahlen rechnen lassen
Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026, Az. GBK-25-01-1#3, Tz. 8.4 und 8.5. Die Höhe des Kapazitätspreises ist nicht veröffentlicht — die Kilowatt sind gerechnet, die Eurobeträge beruhen auf einer benannten Annahme.

Ihre Bestellkapazität ab 2029

Der Leistungspreis entfällt, Sie bestellen selbst eine Kapazität — verbindlich für zwölf Monate. 405 kW Kappung entscheiden, wie niedrig Sie bestellen können.

Ohne Speicher
2.650 kW
Jahreshöchstlast, ohne Überschreitung
Mit Speicher
2.240 kW
nach Kappung, ohne Überschreitung
Niedriger bestellen
410 kW
zulässig wären 270 kW bis 2.650 kW
Wirkung pro Jahr
noch nicht freigegeben
Die Eurowirkung hängt an einem Kapazitätspreis, den die Bundesnetzagentur nicht veröffentlicht hat. Sie wird gezeigt, sobald die überarbeitete Modellfassung vorliegt.
Zu bestellende Netzkapazität
ohne Speicher2.650 kW
mit Speicher2.240 kW

Gezeigt ist die konservative Bestellung, bei der keine Überschreitung eintritt. Überschreiten ist erlaubt und kostet nur einen Aufschlag auf die überschreitende Arbeit — die günstigste Bestellung liegt deshalb noch darunter. Der Speicher senkt beides: die Bestellung und die Arbeit oberhalb davon.

Regulatorik-Radar

Was an diesem Projekt von der Reform abhängt, mit Datum.

  • 18.09.2026Ende der StellungnahmefristDanach entscheidet die Bundesnetzagentur, geplant noch in 2026.
  • 31.12.2026Bestandsschutz für Speicher-NetzentgelteNur bei Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der Festlegung. Spätere Anlagen zahlen ohne Ausnahme.
  • 01.01.2029Bestellkapazitätsmodell giltDer Leistungspreis entfällt. Kapazitätspreis auf die bestellte Kapazität, Aufschlag nur auf die überschreitende Arbeit.
  • 31.12.2031Bandlastregelung läuft ausBis dahin verlängert. Die Rabattstruktur der atypischen Netznutzung bleibt übergangsweise erhalten.
Annahmen
  • Kapazitätspreis 124 EUR/kW/a, übernommen aus dem heutigen Leistungspreis. Die Bundesnetzagentur hat keine Höhe veröffentlicht.
  • Gerechnet ist die konservative Bestellung, bei der keine Überschreitung eintritt. Überschreiten ist nach Tz. 8.5 erlaubt und kostet nur einen Aufschlag auf die überschreitende Arbeit — die günstigste Bestellung liegt deshalb darunter.
  • Kapazitätspreis für den Speicher selbst: 4 bis 7 EUR/kW/a, als Kosten gegengerechnet. Ein Betrag der Bundesnetzagentur liegt nicht vor.
  • Rechtsstand: BNetzA, Festlegungsverfahren AgNes, vollständiger Festlegungsentwurf vom 2026-08-06, Az. GBK-25-01-1#3, Tz. 8.4 und 8.5. Stellungnahmefrist 2026-09-18, Geltung ab 2029-01-01.
Was für die günstigste Bestellung noch fehlt
  • Für die günstigste Bestellung fehlt der 15-Minuten-Lastgang: nur damit ist die überschreitende Arbeit oberhalb einer gewählten Bestellung bekannt.
  • Und es fehlt das Preisblatt: ohne Kapazitätspreis und Überschreitungsaufschlag lässt sich beides nicht gegeneinander rechnen.
Bestandsschutz für Speicher

Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der Festlegung, voraussichtlich Ende 2026. Wer später entscheidet, fällt unter die neuen Regeln.